Erbrecht

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Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer erneut verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Dies geht aus einem Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht hervor. In dem Verfahren (Az. 1 BvL 21/12) soll überprüft werden, ob wegen der erheblichen Bevorzugung von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht eine Ungleichbehandlung hinsichtlich der Vererbung von Privatvermögen zu sehen ist.

Das Gericht bemängelt insbesondere, dass es durch geschickte Gestaltung möglich ist, Privatvermögen in Betriebsvermögen „zu verschieben“, um dadurch Steuern zu sparen. Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht es jedenfalls so aus, als ob letztlich nur noch die Erben von solchen Erblassern zur Erbschaftsteuer herangezogen werden, die es vorher nicht mehr geschafft haben, Privatvermögen in Betriebsvermögen umzuwandeln.

Es ist zu empfehlen, gegen Erbschaftsteuerbescheide hinsichtlich des ererbten Privatvermögens Einspruch einzulegen um die Steuerbescheide nicht rechtskräftig werden zu lassen.

Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird sicherlich noch mindestens ein Jahr vergehen.

In diesem Zusammenhang muss jedoch betont werden, dass bei richtiger Kombination von Schenkungsverträgen und Testamenten der Anfall von Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer auch weitgehend verhindert werden kann.

Eine ausführliche anwaltliche und steuerrechtliche Beratung ist daher immer zu empfehlen!

Nachtrag zum Artikel vom 25.06.2014:

Das Bundesverfassungsgericht hat mündliche Verhandlung über den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs auf den 08.07.2014 anberaumt (Az. 1 BvL 21/12). Hier werden in einem höchstwahrscheinlich sehr umfangreichen Anhörungsverfahren alle Beteiligten Ämter sowie Experten gehört.

Ob man nach der Verhandlung eine Tendenz des Gerichts erkennen wird, kann noch nicht gesagt werden. Mit einem sofortigen Urteil ist sicherlich nicht zu rechnen.

Viele potentiell Betroffene fürchten, dass in manchen Fällen die Erbschafts- und Schenkungssteuer erhöht werden wird. Aus diesem Grunde finden zurzeit erhebliche Transaktionen im Hinblick auf Grundstücke bzw. Betriebsübertragungen statt.

Gründliche Beratung ist jedoch in jedem Einzelfall erforderlich.

Münster, 21.11.2012

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin und Notarin
Notarin und Fachanwältin für Erbrecht