Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrern in NRW – Fragwürdige Entscheidungen bahnen sich an
Schon im Sommer 2023 ordnete die Bezirksregierung Münster zahlreiche Lehrkräfte ab. Das Ziel der Abordnungen sind meist Schulen im Ruhrgebiet, denen es an Personal mangelt. Nun deutet sich die nächste Welle der „Kaskadenabordnungen“ an.
Bei der Abordnung wird eine Tätigkeit an einer anderen Dienststelle vorübergehend übertragen. Nach § 24 Landesbeamtengesetz NRW bedarf es dafür eines dienstlichen Grundes. Vor der Abordnung ist die Beamtin oder der Beamte anzuhören. Die Entscheidung, wer abgeordnet wird, steht im Ermessen des Dienstherrn; also des Landes NRW, vertreten durch die Bezirksregierung.
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Münster, 01.03.2024
Öko- Regelung 4 (ÖR4) - Ablehnungsbescheide für das Jahr 2023 aufgrund hohem RGV
Mit Beginn der neuen GAP bestand für alle Landwirte die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an den neu geschaffenen Öko-Regelungen. Viele Landwirte haben auf die Teilnahme verzichtet. Schließlich waren die finanziellen Anreize gering und der zu betreibende Aufwand nicht unerheblich.
Trotzdem haben sich einige Landwirte den Herausforderungen gestellt und die Vorgaben der Regelungen, wie sie im Vorfeld kommuniziert wurden, umgesetzt. Dies auch im Bereich der Öko-Regelung 4 (Dauergrünland Extensivierung Betrieb). Die Regelung verlangt u.a. neben Bewirtschaftungseinschränkungen, dass die Landwirte im Gesamtbetrieb im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2023 durchschnittlich einen Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar förderfähigen Dauergrünland einhalten. Diese Landwirte wurden nunmehr in der vergangenen Woche durchaus überrascht.
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Münster, 26.02.2024
Die korrekte Berücksichtigung von variabler Vergütung (Umsatzbeteiligungen, Provisionen u.a.) bei Urlaub, Krankheit und anderen Tatbeständen der Entgeltfortzahlung
Die Vereinbarung einer leistungsbezogenen Erfolgsvergütung als Teil des monatlichen Gehaltes ist nicht nur bei Handelsvertreter:innen üblich. Auch in anderen Branchen und Berufen erhalten Arbeitnehmer:innen neben ihrem Grundgehalt eine variable Vergütung. Oft ist letztere ein wichtiger Bestandteil des Gehalts. Trotzdem zahlen Arbeitgeber:innen während des Urlaubs, an Feiertagen, bei Krankheit oder auch im Mutterschutz meistens nur das vereinbarte Grundgehalt. Aber ist dies richtig oder besteht (daneben) auch ein Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Provision?
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Münster, 16.01.2024
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (EU- Whistleblowing Richtlinie)
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lang erwartete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Nachdem der Gesetzesentwurf am 10.02.2023 im Bundesrat von den unionsgeführten Bundesländern blockiert wurde, wird nun der Vermittlungsausschuss angerufen.
Nicht zuletzt, weil die EU-Richtlinie bereits bis Dezember 2021 hätte umgesetzt werden müssen und die Bundesrepublik Deutschland inzwischen wegen der Nichtumsetzung von der Europäischen Kommission vor dem EuGH verklagt wird, ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren nunmehr weiter beschleunigt wird und das HinSchG noch im 2. oder 3. Quartal 2023 in Kraft tritt.
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Münster, 20.02.2023
Anpassung des Familienzuschlag in NRW - Vorsicht bei "Abhilfebescheiden"
Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren Beschlüssen im Juli 2020 das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die festgestellte Verfassungswidrigkeit der zu niedrig gewährten Alimentation kinderreicher Familien (Familienzuschlag ab dem 3. Kind) zu beheben bzw. anzupassen. In den Beschlüssen hatte das Gericht deutlich gemacht, dass die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als 2 Kindern in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig zu niedrig war. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien vom 14. September 2021 hat der Landesgesetzgeber nunmehr die laufende Alimentation rückwirkend zum 1. Januar 2021 erhöht.
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Münster, 17.11.2021
Studienplatzklage 7 Jahre Wartezeit und doch kein Studienplatz in Medizin ZEQ-Quote!
Im Wintersemester 2020/2021 wurde letztmalig in der 10 % ZEQ-Quote die Wartezeit bis zu 15 Semestern mit 45 % bewertet. Seit dem Wintersemester 2021/2022 sind es nur noch höchstens 30 %. In allen Bundesländern – bis auf Bayern – besteht daher zum Wintersemester 2021/2022 letztmalig die Möglichkeit für die Universitäten Punkte für eine Wartezeit von bis zu 15 Semestern in der ZEQ-Quote zu vergeben. Lediglich Bayern hat die Regelung um ein Jahr, also bis Wintersemester 2022/2023 verlängert.
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Münster, 12.07.2021