Beamtenrecht
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Auch verbeamtete Lehrer haben Anspruch auf Erstattung von Reisekosten für Klassenfahrten.
Auch Beamte können sich Reisekosten erstatten lassen, wenn sie als Lehrer im Rahmen der Beantragung einer Klassenfahrt vorab auf die Erstattung der Reisekosten verzichten mussten. Wir hatten darüber berichtet, dass das Bundesarbeitsgericht in einem von uns vertretenen Verfahren am 16.10.2012 die bisherige Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung von Klassenfahrten für unwirksam erklärt hat. Die Lehrer mussten systematisch bei Beantragung einer Klassenfahrt vorab auf die Reisekostenerstattung verzichten, um überhaupt eine Genehmigung für die Klassenfahrt zu erhalten. Hierin sah das Bundesarbeitsgericht einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Landes NRW als Arbeitgeber, da der Lehrer nur zwischen zwei Übeln (keine Klassenfahrt oder keine Kostenerstattung) wählen konnte. Dieser Auffassung hat sich nunmehr in einer Entscheidung vom 14.11.2012 (Aktenzeichen – 1 A 1579/10 -) auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Zwar ist gegen dieses Urteil die Revision möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde. Es ist jedoch zu hoffen, dass das Land NRW seine bisherige Verwaltungspraxis ändert, da sowohl die Arbeitsgerichtsbarkeit für angestellte Lehrer als nunmehr auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit für verbeamtete Lehrer zu Recht einen groben Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Landes erkannt hat.
Münster, 16.11.2012