2024
|
2021
|
2020
|
2018
|
2017
|
2016
|
2015
|
2014
|
2013
|
2012
|
2011
|
2010
|
2009
|
2008
|
2007
|
2006
|
2005
|
2004
|
2003
|
Anpassung des Familienzuschlag in NRW - Vorsicht bei "Abhilfebescheiden"
Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren Beschlüssen im Juli 2020 das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die festgestellte Verfassungswidrigkeit der zu niedrig gewährten Alimentation kinderreicher Familien (Familienzuschlag ab dem 3. Kind) zu beheben bzw. anzupassen. In den Beschlüssen hatte das Gericht deutlich gemacht, dass die Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als 2 Kindern in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig zu niedrig war. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien vom 14. September 2021 hat der Landesgesetzgeber nunmehr die laufende Alimentation rückwirkend zum 1. Januar 2021 erhöht.
mehr
Münster, 17.11.2021
Die Bedeutung der amtsärztlichen Stellungnahme in dem Verfahren auf Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Die Einleitung eines Verfahrens auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn stellt für viele Beamte, die bis zum Erreichen der Altersgrenze im aktiven Dienstverhältnis bleiben wollen, ein einschneidendes Ereignis dar. Der Dienstherr holt eine amtsärztliche Stellungnahme ein, die dieser nach einer Untersuchung des Beamten abgibt. Kommt der Amtsarzt zu dem Ergebnis, dass der Beamte seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verrichten kann, stellt sich die Frage, ob dieses Ergebnis schicksalhaft akzeptiert werden muss. Dies ist eindeutig nicht der Fall. Allerdings sind gewisse Besonderheiten zu beachten.
mehr
Münster, 17.11.2021
Polizeianwärter - Effektiver(-er) Rechtsschutz bei nicht bestandener Polizeiprüfung
Polizeianwärterinnen und -anwärter absolvieren als Beamte auf Widerruf den Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung der Fachrichtung Polizei. Hierbei absolvieren sie verschiedene Modulprüfungen. Wird eine solche Modulprüfung endgültig nicht bestanden, d. h. auch der letzte Wiederholungsversuch wird nicht erfolgreich bestritten, so führt dies nach den einschlägigen Landesgesetzen unmittelbar mit schriftlicher Bekanntgabe des endgültigen Nichtbestehens zur Beendigung des Beamtenverhältnis.
mehr
Münster, 17.11.2021