2024
|
2021
|
2020
|
2018
|
2017
|
2016
|
2015
|
2014
|
2013
|
2012
|
2011
|
2010
|
2009
|
2008
|
2007
|
2006
|
2005
|
2004
|
2003
|
Polizeidiensttauglichkeit trotz Brustimplantaten?!
Die Bewerbung einer jungen Frau um die Einstellung in den mittleren Dienst der Schutzpolizei in Berlin endete mit einem erstaunlichen Ergebnis: Ablehnung der Bewerbung aufgrund von zwei Brustimplantaten, die sich die Bewerberin zwei Jahre zuvor hatte einsetzen lassen! Der Polizeiarzt begründete seine Einschätzung, dass die Bewerberin nicht polizeidiensttauglich sei, mit dem Hinweis auf die Polizeidienstvorschrift „Ärztliche Beurteilung von Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit (PDV 300)“. Diese Verwaltungsvorschrift sah in ihrer damaligen Fassung und sieht auch noch in ihrer heutigen Fassung vor, dass Bewerberinnen mit Brustimplantaten nicht polizeidiensttauglich seien.
mehr
Münster, 29.09.2014
EuGH: Abgeltungsanspruch für nichtgenommenen Jahresurlaub ist vererbbar!
Bereits im Jahre 2009 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Unionsrecht Arbeitnehmern einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den Fall vermittelt, dass der Jahresurlaub in dem Bezugszeitraum ganz oder teilweise nicht genommen werden konnte, weil der Arbeitnehmer in dieser Zeit krankgeschrieben war. Diese Rechtsprechung begünstigt nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Beamte. Dies ist mittlerweile von den Verwaltungsgerichten anerkannt. Allerdings bezieht sich diese Rechtsprechung lediglich auf den Anspruch auf Gewährung von Jahresurlaub, der sich unmittelbar aus dem Unionsrecht ergibt. Hierbei handelt es sich um 20 Tage.
mehr
Münster, 29.09.2014
Beurteilungen für die Beförderungsauswahl müssen zwischen den Bewerbern ausreichend differenzieren!
Sind Beförderungsstellen zu vergeben, kommt den Beurteilungen der Bewerber eine entscheidende Bedeutung zu. Nach ständiger Rechtsprechung hat Grundlage für die von dem Dienstherrn zu treffende Auswahlentscheidung die beamtenrechtliche Beurteilung zu sein. Maßgebend ist dabei zunächst das Gesamturteil, mit dem die Beurteilung schließt.
mehr
Münster, 29.09.2014
Beamtenrecht: Frühere Besoldung auf der Grundlage des Besoldungsdienstalters verstieß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung!
In der Vergangenheit war für die Berechnung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Wesentlichen maßgeblich das Besoldungsdienstalter. Personen, die in einem höheren Lebensalter in das Beamtenverhältnis übernommen worden waren, erhielten daher ein höheres Grundgehalt als diejenigen, die zum gleichen Zeitpunkt aber mit einem niedrigeren Lebensalter in das Beamtenverhältnis eintraten. Auf Bundesebene wurde durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 05.02.2009 die Besoldung neu geregelt. Es wurden so genannte Erfahrungsstufen eingeführt, mit denen die Eingruppierung in die verschiedenen Stufen des Grundgehalts auf der Grundlage der in dem Beruf bisher gewonnenen Erfahrung und nicht mehr nach dem Besoldungsdienstalter vorgenommen wird. In Nordrhein-Westfalen wurde eine entsprechende Regelung durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz vom 16.05.2013 eingeführt. Bereits in unserem Newsletter Beamtenrecht aus Juli 2013 haben wir auf zahlreiche Rechtsprobleme hingewiesen, die sich aus diesem Übergang vom alten zum neuen Besoldungsrecht ergeben haben. Nunmehr hat der Europäische Gerichtshof am 19.06.2014 eine Entscheidung verkündet, aus der sich wiederum neue Aspekte ergeben.
mehr
Münster, 01.07.2014
Beamtenrecht: Kinderbezogener Familienzuschlag im Falle der Scheidung
Im Rahmen der beamtenrechtlichen Besoldung wird zusätzlich zum Grundgehalt ein Familienzuschlag der Stufe 1 gezahlt für verheiratete und verwitwete Beamte. Ferner erhalten geschiedene Beamte, die den früheren Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet sind, einen Familienzuschlag der Stufe 1. Schließlich ist im Gesetz vorgesehen, dass auch diejenigen Beamten einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten, die eine andere Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben und ihr Unterhalt gewähren, weil sie gesetzlich oder sittlich dazu verpflichtet sind. Nicht ausdrücklich geregelt ist der Fall von geschiedenen Beamten, deren Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen Anteilen im wöchentlichen Wechsel wohnt. Ist bei einer derartigen Verfahrensweise das Kind im Sinne des Gesetzes tatsächlich nicht nur vorübergehend in die Wohnung des jeweiligen Elternteils aufgenommen worden? Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.03.2014 eine Entscheidung verkündet.
mehr
Münster, 01.07.2014
Beamtenrecht: Sonderopfer für Beamte in höheren Ämtern im Rahmen der Besoldungsanpassung war nicht zulässig!
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 01.07.2014 eine grundlegende Entscheidung zum Besoldungsrecht verkündet. Konkret geht es in dieser Entscheidung um die durch Gesetz angeordnete Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2013 und 2014. Durch das entsprechende Gesetz des Landtages waren die Grundgehälter für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 um insgesamt 5,6 % angehoben worden. Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 wurde die Erhöhung auf lediglich 2 % begrenzt. Für die Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 13 war überhaupt keine Besoldungsanpassung im Hinblick auf die Grundgehälter festgelegt worden. Diese Differenzierung hat der Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind damit unwirksam.
mehr
Münster, 01.07.2014
Keine Verpflichtung eines Beamten zur pauschalen ärztlichen Schweigepflichtentbindung
Im Rahmen einer von seinem Dienstherrn angeordneten amtsärztlichen Untersuchung stellt sich für einen Beamten häufig die Frage, ob und in welchem Umfang er die ihn behandelnden Ärzte gegenüber dem Amtsarzt von der Schweigepflicht befreien muss. Häufig werden dem Beamten Erklärungen vorgelegt, in denen pauschal sämtliche den Beamten vorbehandelnden Ärzte, gleich welcher Fachrichtung, von der Schweigepflicht entbunden werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 21.02.2014 entschieden, dass eine derartige Verpflichtung eines Beamten nicht besteht.
mehr
Münster, 02.04.2014
Bundesverwaltungsgericht reduziert die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis
Wer in das Beamtenverhältnis übernommen werden will, hat seine gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Unter welchen Voraussetzungen eine gesundheitliche Eignung anerkannt bzw. verneint werden kann, besagt das Gesetz nicht. In der Rechtsprechung war es seit Jahrzehnten anerkannt, dass eine gesundheitliche Eignung nur dann vorliegt, wenn der Eintritt einer dauernden Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Diese Rechtsprechung hatte zur Konsequenz, dass Bewerber schon deshalb von dem Zugang zum Beamtenverhältnis ausgeschlossen wurden, weil der gesundheitliche Zustand vom Regelzustand abwich. In einem derartigen Fall war ein Amtsarzt aber in der Regel nicht mehr bereit, eine dauernde Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit auszuschließen.
mehr
Münster, 02.04.2014
Gesetzgeber muss Streikverbot für Beamte lockern
Nach dem deutschen Beamtenrecht ist es Beamtinnen und Beamten untersagt, zu streiken. Verweigern sie im Rahmen eines Streiks dennoch die Arbeit, so wird ein Dienstvergehen unterstellt. Dies führt regelmäßig zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 27.02.2014 einen Fall zu entscheiden, in dem gegen eine Lehrerin, die an einem gewerkschaftlich organisierten Streik teilgenommen hatte, eine Geldbuße i. H. v. 1.500,00 € verhängt worden war. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht hatten diese Entscheidung für rechtmäßig erachtet. Das Bundesverwaltungsgericht verringerte die Geldbuße auf einen Betrag i. H. v. 300,00 €.
mehr
Münster, 02.04.2014
Kürzung des Ruhegehalts nach scheidungsrechtlichem Versorgungsausgleich: Anpassung beantragen!
Im Rahmen des scheidungsrechtlichen Versorgungsausgleichs werden die von den Eheleuten während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften geteilt und ausgeglichen. Dies führt bei einem Beamten dazu, dass sein Ruhegehalt entsprechend den an den geschiedenen Ehepartner abzuführenden Anwartschaften gekürzt wird. Hat der geschiedene Ehegatte während der Ehezeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden, werden die insoweit auszugleichenden Rentenanwartschaften einem bei der Rentenversicherung bereits bestehenden oder noch einzurichtenden Konto gutgeschrieben.
mehr
Münster, 21.01.2014
Wann ist ein Beurteiler befangen?
Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten lassen sich nicht immer vermeiden. Häufig besteht dann bei dem betroffenen Beamten die Sorge, dass der Vorgesetzte im Rahmen der nächsten Beurteilung nicht mehr sachlich korrekt seine Leistungen beurteilen wird. Es stellt sich dann die Frage, ob der Vorgesetzte nicht wegen Besorgnis der Befangenheit als Beurteiler abgelehnt werden kann.
mehr
Münster, 21.01.2014
Höherwertigkeit des bisherigen Dienstpostens ist kein Auswahlkriterium bei der Auswahlentscheidung für ein Beförderungsamt
Häufig werden Beamte auf einen Dienstposten eingesetzt, der eine Wertigkeit besitzt, die höher ist als das statusrechtliche Amt des Beamten. Wird beispielsweise ein Amtmann (Besoldungsgruppe A 11) auf einem Dienstposten, der nach der Besoldungsgruppe A 12 bewertet ist, eingesetzt, so wird der Beamte seine eigenen Leistungen höher einschätzen als diejenigen eines Kollegen, dessen Dienstposten niedriger bewertet ist. Fraglich ist aber, wie dieser Umstand in die Beförderungsauswahl um ein höheres statusrechtliches Amt einfließen soll.
mehr
Münster, 21.01.2014
Auch das noch: Verletzung auf der Toilette ist kein Dienstunfall!
Ein Dienstunfall setzt ein Ereignis voraus, das in Ausübung oder in Folge des Dienstes eingetreten ist. Die Abgrenzung zwischen dienstlichen und privaten Ereignissen ist nicht immer einfach und führt gelegentlich zu skurrilen Fragestellungen, mit denen sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu befassen hat.
mehr
Münster, 21.01.2014