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Amtsgemäße Beschäftigung im Bereich der Deutschen Telekom
Die amtsgemäße Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten im Bereich der Deutschen Telekom bereitet immer wieder Probleme. Das beginnt bereits bei der Zuweisung von neuen Aufgabengebieten. Die Zuweisungsverfügungen enthalten regelmäßig Aufgabenbeschreibungen, die so allgemein gehalten sind, dass sich ihnen nicht entnehmen lässt, welche Tätigkeiten die betroffene Beamtin bzw. der betroffene Beamte tatsächlich auf der neuen Stelle ausüben sollen. Derartige Zuweisungsverfügungen sind rechtswidrig.
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Münster, 14.11.2011
Unfall auf Tankstelle kann Dienstunfall sein!
Als Dienst gilt nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung auch das Zurücklegen des Weges zur und von der Dienststelle. Weicht der Beamte von dem üblichen Weg zu seiner Dienststelle ab, um private Erledigungen (z.B. Einkäufe) zu erledigen, wird dieser Teil der Wegstrecke nach der Rechtsprechung dagegen nicht als Dienst im Sinne des Gesetzes angesehen. Ein Unfall auf dem Parkplatz des Supermarktes ist daher kein Dienstunfall.
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Münster, 14.11.2011
Behinderung schließt Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht aus!
Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe hat die Bewerberin bzw. der Bewerber nachzuweisen, dass die so genannte gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn vorliegt. Nach der Rechtsprechung muss insoweit geprüft werden, ob künftige Erkrankungen und eine dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Zu diesem Zweck wird regelmäßig ein amtsärztliches Gutachten eingeholt.
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Münster, 14.11.2011
Beförderungsentscheidung muss ausreichend begründet sein
Bei der Auswahl einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers für ein Beförderungsamt muss der Dienstherr seine Entscheidung im Rahmen des Auswahlverfahrens umfassend begründen und diese Begründung in den Akten auch dokumentieren. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss vom 17.08.2011 in einem von uns geführten Verfahren nochmals ausdrücklich hervorgehoben.
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Münster, 14.11.2011