Einstellungshöchstalter 40 Jahre? – Der EuGH hat das letzte Wort!
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.02.2009 in mehreren, unter anderem auch von uns geführten Verfahren die gesetzliche Regelung zum Einstellungshöchstalter für Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen für unwirksam angesehen.
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Münster, 09.07.2009
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über das Einstellungshöchstalter für Beamte
In einem von uns geführten Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht am 19.02.2009 eine Entscheidung in einem Fall verkündet, in dem der Mandantin die Übernahme in das Beamtenverhältnis verweigert worden war mit der Begründung, sie habe das Einstellungshöchstalter am Tage der Antragstellung überschritten.
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Münster, 25.02.2009