Bundesverfassungsgericht erklärt die Vergabe von Führungspositionen lediglich in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für verfassungswidrig
In einem von uns geführten Verfahren sowie in zwei weiteren Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 19.06.2008 entschieden, dass die Vergabe von bestimmten Führungsämtern an Beamte lediglich in einem Beamtenverhältnis auf Zeit gegen das Grundgesetz verstößt.
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Münster, 19.06.2008