Bundesverwaltungsgericht hält die Vergabe von Führungspositionen an Beamte auf Zeit für verfassungswidrig
In einem von uns geführten Verfahren sowie in zwei weiteren Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.09.2007 entschieden, dass die Vergabe von bestimmten Führungsämtern an Beamte lediglich in einem Beamtenverhältnis auf Zeit gegen das Grundgesetz verstößt.
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Münster, 01.10.2007