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Abgeordnet ins Ruhrgebiet, Klagefrist verstrichen? Eine letzte Chance bleibt!
Die Bezirksregierung Münster ordnete für die kommenden zwei Schuljahre hunderte Lehrkräfte ab. Dagegen gingen 14 Lehrerinnen und Lehrer gerichtlich vor, wovon wir die Hälfte vertraten. All diese Lehrkräfte bekamen nun Recht: Die Abordnungen sind rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht Münster.
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Münster, 12.08.2024
Verwaltungsgericht bestätigt Zweifel an den Abordnungen – Entscheidungen der Bezirksregierung rechtswidrig
Die Bezirksregierung Münster hat mittlerweile eine Vielzahl an Lehrkräften an Grundschulen im Ruhrgebiet abgeordnet. Schon im März diesen Jahres äußerten wir Zweifel, ob die Abordnungen rechtmäßig sein werden. Ein rechtliches Vorgehen gegen die Abordnungen schien bereits damals sinnvoll.
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Münster, 26.07.2024
Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrern in NRW – Fragwürdige Entscheidungen bahnen sich an
Schon im Sommer 2023 ordnete die Bezirksregierung Münster zahlreiche Lehrkräfte ab. Das Ziel der Abordnungen sind meist Schulen im Ruhrgebiet, denen es an Personal mangelt. Nun deutet sich die nächste Welle der „Kaskadenabordnungen“ an.
Bei der Abordnung wird eine Tätigkeit an einer anderen Dienststelle vorübergehend übertragen. Nach § 24 Landesbeamtengesetz NRW bedarf es dafür eines dienstlichen Grundes. Vor der Abordnung ist die Beamtin oder der Beamte anzuhören. Die Entscheidung, wer abgeordnet wird, steht im Ermessen des Dienstherrn; also des Landes NRW, vertreten durch die Bezirksregierung.
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Münster, 01.03.2024