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Über das unselige Wirken „christlicher“ Gewerkschaften und ihre Förderung durch Unternehmer - dargestellt am Beispiel der Leiharbeit, des Deutschen Roten Kreuzes und der Genossenschaftsbanken
Bekanntlich hatte sich eine gemeinsame Initiative von DGB und BDA dafür ausgesprochen, gesetzlich anzuordnen, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten könne. Anlass war die zunehmende Aktivität von Spartengewerkschaften. Den Marburger Bund als Organisation von Krankenhausärzten kannte man bereits länger. Spektakulär ins Visier der Öffentlichkeit geriet dann die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL), die durch den Lokführerstreik 2009 eindrucksvoll bewies, dass sie gegenüber den Arbeitgebern durchsetzungsfähig und gleichzeitig eine ernsthafte Konkurrenz für die DGB-Gewerkschaft EVG (früher: transnet) ist.
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Münster, 07.09.2011
Was ist nach dem „Ende des Tarifvertrags“ zu tun?
(Handlungsanleitung für den Betriebsrat)
Dieser Beitrag mag manchem Leser etwas mühsam erscheinen. Er hat aber eine hohe Bedeutung in den Betrieben mit Betriebsräten, in denen die Tarifbindung wegfällt.
Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat nach Beendigung der Tarifbindung (Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband oder Verbleiben bei Wechsel in die sog. OT - ohne Tarifbindung – Mitgliedschaft)? OT heißt: Mitgliedschaft im Verband ohne Tarifbindung, aber weiterhin Vertretung durch den Verband beispielsweise vor Gerichten; diese Art von OT-Mitgliedschaft ist von den Gerichten anerkannt.
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Münster, 05.07.2011
Anwesenheitsprämien dürfen nicht bereits wegen eines Krankheitstages gestrichen werden
Immer wieder versuchen Arbeitgeber, den Krankenstand durch Anwesenheitsprämien nach unten zu drücken. Eigentlich ist es ein Unding, die Krankheit eines Menschen zusätzlich durch finanzielle Nachteile zu bestrafen oder aber kranke Menschen durch finanzielle Anreize dazu zu bringen, ihre Genesung durch Arbeitstätigkeit trotz Erkrankung zu gefährden. Bei manchen Arbeitgebern sind solche Prämien sicherlich auch Ausdruck eines grundlegenden Misstrauens gegenüber ihren Beschäftigten, denen sie unterstellen, gar nicht wirklich krank zu sein, sondern nur „blau zu machen“. Ein Zeichen für gutes Betriebsklima ist ein solches grundlegendes Misstrauen sicherlich nicht. Aber auch rechtlich sind solchen Kürzungen wegen Krankheitstagen Grenzen gesetzt.
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Münster, 03.03.2011
Betriebsrat – Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung – Überleitung in eine neue Entgeltordnung – Begriff der Eingruppierung
Der Betriebsrat ist bei jeder Überleitung von Arbeitnehmern in neue Entgeltordnungen zu beteiligen. Das gesetzliche Mitbestimmungsrecht kann nicht durch tarifliche Regelungen oder andere Bestimmungen und Vereinbarungen beseitigt werden.
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Münster, 20.01.2011
Kettenarbeitsverträge – Befristung unwirksam? Hoffnungsschimmer für langjährig befristet Beschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 17.11.2010 [Aktenzeichen -7 AZR 443/09 – (A)] den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, um klären zu lassen, ob die wiederholte Befristung von Arbeitsverhältnissen in Fällen eines ständigen Vertretungsbedarfes mit dem Europäischen Recht zu vereinbaren ist.
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Münster, 14.01.2011