Anmerkung zu einer bemerkenswerten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes oder: Auch die Rechtsprechung ist flexibel
Im Jahre 1984 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Vereinbarung als objektive Umgehung von zwingenden Vorschriften des Kündigungsschutzrechtes unwirksam sei, die bei arbeitszeitabhängiger Vergütung den Arbeitgeber berechtigt, die zunächst festgelegte Arbeitszeit später einseitig nach Bedarf zu reduzieren (BAG vom 12.12.1984, 7 AZR 509/83, NZA 1985, 321).
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Münster, 06.02.2008
Anspruch auf Altersteilzeit; Überforderungsschutz des Arbeitgebers?
Mit einer im Herbst 2007 veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23.01.2007 – 9 AZR 393/06 – hat das Bundesarbeitsgericht die Position der Arbeitnehmer gestärkt, die Altersteilzeitarbeitsverträge abschließen wollen.
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Münster, 01.02.2008