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Verheiratetenzuschlag: Überleitungsregelungen in den TVöD rechtswidrig
Im Bereich der Kommunen und des Bundes wurde der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zum 01.10.2005 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgelöst. Das Arbeitsgericht Weiden hat am 28.02.2007 entschieden, dass die Überleitungsregelungen in Bezug auf den Verheiratetenzuschlag teilweise unwirksam sind.
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Münster, 15.07.2007
Lehrereingruppierung; Gleichwertigkeit einer Lehrerausbildung nach britischem Recht; Verbot der Diskriminierung aufgrund einer anderen Staatsangehörigkeit nach Art. 39 Abs. 2 EG-Vertrag
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.02.2007 in einem von uns geführten Verfahren entschieden, dass ein angestellter Lehrer mit einer Lehrerausbildung nach britischem Recht geringer vergütet werden darf als ein Lehrer in gleicher Tätigkeit mit deutscher Lehrerausbildung.
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Münster, 15.07.2007
Lehrereingruppierung; Gleichwertigkeit einer Lehrerausbildung nach britischem Recht; Verbot der Diskriminierung aufgrund einer anderen Staatsangehörigkeit nach Art. 39 Abs. 2 EG-Vertrag
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am 21.02.2007 in einem von uns geführten Verfahren über die Frage, ob ein angestellter Lehrer mit einer Lehrerausbildung nach britischem Recht geringer vergütet werden darf als Lehrer in gleicher Tätigkeit mit deutscher Lehrerausbildung.
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Münster, 08.02.2007
Lehrerarbeitsverträge; Die Angabe der Höhe der Unterrichtsverpflichtung und der Höhe der Vergütung in Lehrerarbeitsverträgen sind unverbindlich
Am 12.09.2006 hat das Bundesarbeitsgericht (Az.: - 9 AZR 675/05 -) entschieden, dass ein von uns vertretener Kläger seit dem 01.02.2004 25,5 Unterrichtsstunden unterrichten muss, obwohl in seinem Arbeitsvertrag als Pflichtstundenzahl 24,5 Wochenstunden angegeben waren.
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Münster, 08.02.2007
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zur Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes; Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG
Nach § 12 Abs. 1 AGG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die „erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen … zu treffen“. Damit soll den in § 1 des AGG genannten unzulässigen Diskriminierungen vorgebeugt werden.
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Münster, 24.01.2007