Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht

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Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht
Bei der Rückforderung von Prämien muss die Behörde Fristen beachten

<link https: www.meisterernst.de newsletter mdm-newsletter-agrar-2018-01.html _top>aus: Newsletter Agrarrecht 10/2018

Wird einem Landwirt eine Direktzahlung (Basisprämie, Greening-Prämie, Umverteilungsprämie, eine Erstattung Krisenfonds und Ausgleichszulage) ganz oder teilweise zu Unrecht bewilligt und ausgezahlt, so kann die Behörde den Bewilligungsbescheid in dem Umfang, in dem er rechtswidrig ist, aufheben und den überzahlten Betrag zurückverlangen. Allerdings hat sie hierbei die Grenzen, die das Unionsrecht festlegt, zu beachten.

In einem von uns geführten Verfahren hatte ein Landwirt für das Antragsjahr 2015 Direktzahlungen beantragt. Im Dezember 2015 fand eine Vor-Ort-Kontrolle im Hinblick auf den Bereich „Kennzeichnung und Registrierung von Rindern“ statt. Es wurden cc-Verstöße festgestellt und im Protokoll festgehalten, welches der Landwirt auch unterschrieb. Dennoch wurden im Januar 2016 die Direktzahlungen ungekürzt bewilligt. Erst im Mai 2017 erging ein Widerrufs- und Rückforderungsbescheid, mit dem die bewilligten Zahlungen in Höhe von drei Prozent zurückgefordert wurden. In diesem Umfang wurde in dem Bescheid rückwirkend eine Sanktion gegen den Landwirt wegen des cc-Verstoßes festgesetzt. Seine Klage hatte Erfolg.

Das Unionsrecht bestimmt nämlich, dass dann, wenn die Bewilligung der Direktzahlungen auf einem Irrtum der Behörde beruht, eine Rückforderung nur innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung zulässig ist, wenn der Landwirt den Irrtum der Behörde – also die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides – billigerweise nicht erkennen konnte. So lag der Fall hier. Zwar hatte der Landwirt das Protokoll der Vor-Ort-Kontrolle unterschrieben. Dies bedeutete aber nicht, dass er als Landwirt erkennen konnte, dass in dem Bewilligungsbescheid in fehlerhafter Weise keine Sanktion festgesetzt worden war. Vielmehr musste er davon ausgehen, dass die Bewilligungsstelle den Sachverhalt geprüft und bewusst entschieden hatte, keine Sanktion festzusetzen.

Fazit: Nicht jeder Fehler in einem Bewilligungsbescheid, durch den ein Landwirt zu hohe Direktzahlungen bewilligt bekommt, muss zu einer Rückforderung führen. Vielmehr muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob die im Unionsrecht vorgegebenen Voraussetzungen für eine Rückforderung tatsächlich erfüllt sind. Landwirte sollten sich daher anwaltlich beraten lassen, wenn sie Rückforderungsbescheide erhalten.

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Münster, 25.10.2018

Dr. Frank Schulze, Fachanwalt für Verwaltungsrecht