Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich privilegiert
Der öffentliche Diskurs wurde im Sommer 2023 vor allem durch das Gebäudeenergiegesetz und Wärmepumpen dominiert. Wie bei vielen Fragen der Energiewende stellte sich auch hier die Frage, woher der grüne Strom künftig kommen soll. Einen kleinen Teil der Antwort lieferte der Gesetzgeber dabei gleich mit und führte § 35 Abs. 1 Nr. 9 Baugesetzbuch (BauGB) neu ein. Damit sind Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich nun ebenso privilegiert wie etwa Biogas- oder Windenergieanlagen.
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Münster, 23.06.2025
Keine Erschließungsbeiträge im Außenbereich
Für den Bau der Straßen verlangen die Gemeinden von den Anliegern Geld: 90% der Straßenbaukosten sind von den Anliegern zu zahlen, wenn das Erschließungsbeitragsrecht gilt. Geringere Beträge fallen für die Anlieger an, wenn das Ausbaubeitragsrecht gilt. Der Beitrag erläutert die Unterschiede und weshalb es sich gerade für Landwirte auszahlen kann, diese Unterschiede zu kennen.
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Münster, 23.06.2025