Photovoltaikanlage fackelt ab – Versicherer: Landwirt selbst schuld!
Ein Feuerversicherer kann sich nicht ohne weiteres seiner Leistungspflicht entziehen, wenn ein Landwirt seinen Schlepper in einer Scheune, in der Heu und Stroh lagert, abstellt und die Scheune mit versicherter Photovoltaikanlage abbrennt. In diesem Sinne berichtigte der BGH (Urt. v. 10.09.2014 – IV ZR 322/13 ) ein anderslautendes Berufungsurteil des OLG München.
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Münster, 09.12.2014