Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht

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Rente ab sofort auch ohne Hofabgabe! Was Betroffene jetzt unbedingt tun sollten.

Die umstrittene Hofabgabeklausel ist weg! Das ist das Ergebnis von zwei Verfassungsbeschwerden, denen das Bundesverfassungsgericht in einer heute veröffentlichten <link https: www.bundesverfassungsgericht.de shareddocs entscheidungen de rs20180523_1bvr009714.html _blank zur>Entscheidung stattgegeben hat. Die Beschwerdeführer wurden von der Fachanwältin für Agrarrecht Jutta Sieverdingbeck-Lewers, Partnerin der Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten aus Münster vertreten.

Bislang mussten Landwirte ihren landwirtschaftlichen Betrieb abgeben, wenn sie für ihre Rentenzahlungen auch eine Altersrente erhalten wollten. „Die Hofabgabeklausel stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum dar“, erläuterte Rechtsanwältin Sieverdingbeck-Lewers die Entscheidung. „Das Bundesverfassungsgericht hat deutliche Worte gefunden:  der Landwirt verliert „bei Nichtabgabe völlig seine Rente oder seinen Hof, obwohl er beide in der Regel zur Alterssicherung benötigt. Die Hofabgabepflicht belastet ihn im Alter schwer“.

Deshalb ist die Abgabepflicht als Voraussetzung der Rente ein „mittelbarer faktischer Zwang zur Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens, der in das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Sacheigentum der Landwirte eingreift.“

Ein solcher Eingriff ist ohne eine Härteklausel nicht möglich. Härtefälle entstehen vornehmlich, wenn der abgabewillige Landwirt keinen zur Hofübernahme bereiten Nachfolger findet oder wenn das landwirtschaftliche Unternehmen zwar abgegeben werden könnte, dies jedoch nicht zu Einkünften des Landwirts führen würde, mit Hilfe derer er seinen Lebensunterhalt in Ergänzung der Rente sicherstellen kann.

Expertin Sieverdingbeck-Lewers glaubt, dass die Hofabgabeklausel vor dem endgültigen Ende steht. „Auch eine neue Härtefallregelung kann die Hofgabeklausel nicht retten, denn das Bundesverfassungsgericht hat auch beanstandet, dass wegen zahlreicher Ausnahmen nur noch eine Minderheit von derzeit noch 36 % der Landwirte betroffen ist. Es ist wohl kaum damit zu rechnen, dass die Hofabgabeklausel jetzt für Personen wieder eingeführt wird, für die sie der Gesetzgeber grade abgeschafft hat“.

Die Rechtsanwältin rät allen Betroffenen sofort einen Antrag auf Rente zu stellen. Landwirte, deren Rentenantrag wegen fehlender Hofabgabe abgelehnt wurde, rät sie dazu, eine erneute Überprüfung des Rentenantrags nach § 44 SGB X zu beantragen. Dann kann es nachträglich doch noch die Rente geben.

Derzeit sind noch über 30 Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig, in denen über die Altersrechte für Landwirte gestritten wird.

Links zur Presse:

<link https: www.topagrar.com news home-top-news-nach-dem-urteil-steht-die-hofabgabeklausel-nun-vor-dem-aus-9616177.html>

Münster, 10.08.2018

Jutta Sieverdingbeck-Lewers, Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Agrarrecht

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht