Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht

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Modulation: Jetzt Klage erheben, um Rechte zu wahren!

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat mit Beschluss vom 28.09.2011 die dort anhängige Rechtssache dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt, weil es die Auffassung vertritt, dass die von den Landwirtschaftsbehörden bei der Berechnung der Betriebsprämie durchgeführte Modulation teilweise rechtswidrig ist. Die europarechtliche Regelung, welche eine Modulation von mehr als 5 % festlegt, sei wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unwirksam.

Da das Verwaltungsgericht dies selbst nicht verbindlich feststellen darf, wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dieser wird sich nun mit der Frage befassen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Regelungen zur Modulation unwirksam sind. Mit einer Entscheidung des Gerichtshofes ist frühestens Ende 2012/ Anfang 2013 zu rechnen.

Die Landwirtschaftsbehörden haben bei der Berechnung der Betriebsprämie für das Antragsjahr 2011 eine Modulationskürzung von 9 % und bei Gewährung einer Betriebsprämie von über 300.000,00 € eine noch höhere Modulationskürzung vorgenommen. Die betroffenen Landwirte haben die Möglichkeit, gegen diese Berechnung der Betriebsprämie Rechtsmittel einzulegen. Soweit Landwirte mit der Modulationskürzung nicht einverstanden sind, muss dies auch unbedingt innerhalb der Rechtsmittelfrist geschehen, da ansonsten die Bescheide über die Gewährung der Betriebsprämie bestandskräftig werden. Entscheidet nämlich der Europäische Gerichtshof, dass die Modulationskürzung rechtswidrig war und ist kein Rechtsmittel eingelegt worden, so kann dann eine Neuberechnung und Nachzahlung nicht mehr verlangt werden.

Landwirte, die ihre Rechte wahren wollen, sollten sich daher unbedingt kurzfristig anwaltlich beraten lassen.

Münster, 10.01.2012

Dr. Frank Schulze, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht