Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht
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Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht
Blockade nicht gleich Nötigung
Landwirte, die mit ihren Schleppern die Zufahrten der Molkereien versperrt
haben, müssen mit einer Strafanzeige wegen Nötigung rechnen. Kein Grund
zur Panik, sagen die Anwälte Mechtild Düsing und Wilhelm Achelpöhler.
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Münster, 08.10.2008