Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht

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Landwirtschaftsrecht / Agrarrecht
Blockade nicht gleich Nötigung

Landwirte, die mit ihren Schleppern die Zufahrten der Molkereien versperrt

haben, müssen mit einer Strafanzeige wegen Nötigung rechnen. Kein Grund

zur Panik, sagen die Anwälte Mechtild Düsing und Wilhelm Achelpöhler.

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Münster, 08.10.2008

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht