Sicherheitsüberprüfung: Ausländerbehörden müssen Fragebogen vernichten

Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 08.10.2009 einer Klage eines marokkanischen Staatsangehörigen gegen die Ausländerbehörde stattgegeben. Der Kläger hatte bei der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis einen sog. „Sicherheitsfragebogen“ ausfüllen müssen. Gefragt war etwa danach, ob ihm Personen bekannt sind, die einer von 70 Organisationen angehören, die in einer dem Fragebogen beigefügten Liste aufgeführt sind. Das Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Datenerhebung in dieser Form rechtswidrig war und zwar bereits deshalb, weil die Betroffenen nicht auf die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung hingewiesen worden sind. Dieser Hinweis ist wichtig und im Gesetz vorgeschrieben, damit die Betroffenen prüfen können, ob die Datenerhebung rechtmäßig ist. Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Jeder Betroffene kann nunmehr verlangen, dass die von ihm ausgefüllten Fragebögen gelöscht werden. Ein entsprechendes Formular kann unten heruntergeladen werden. Sollten sich die Behörden weigern, den Fragebogen zu löschen, kann gerichtlich ggf. mit Beantragung von Prozesskostenhilfe die Vernichtung der Fragebögen durchgesetzt werden.

Formular an die Ausländerbehörde zum Ausdrucken/Download


Münster, 15.10.2009

 


Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

 

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