Das Verwaltungsgericht Münster hat die Europarechtswidrigkeit einer BAföG-Bestimmung festgestellt: Studierende, deren Eltern ins EU-Ausland verzogen sind, können nach dieser Entscheidung unter deutlich leichteren Bedingungen Ausbildungsförderung erhalten. Nachdem vor kurzem der EuGH festgestellt hatte, dass Deutsche bereits ab dem ersten Semester BAföG für ein Auslandsstudium beanspruchen können und nicht erst zwei Semester in Deutschland studiert haben müssen, hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass auch diejenigen Deutschen, die ihren Wohnsitz im EU-Ausland haben, BAföG beanspruchen können. Betroffene Studierende, die in der Vergangenheit erfolglos BAföG beansprucht haben, sollten umgehend einen Antrag auf Überprüfung dieser Bescheide nach § 44 SGB X stellen.
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Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts
Münster, 02.02.2010
Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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