Schleppende Schadensregulierung kommt die Versicherung teuer

Eine Zwei-Wochen-Frist muss der Versicherung reichen, um bei einem eindeutigen Sachverhalt den Schaden zu regulieren. Hält die Versicherung diese Frist nicht ein, hat sie die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. So urteilte das Amtsgericht Erlangen am 30. März 2005 (- 1 C 1787/04 -).

Nach einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage eindeutig geklärt war, setzte der Geschädigte über seinen Anwalt der Versicherung des Gegners eine Frist von 14 Tagen, um den Schaden zu regulieren. Die Versicherung reagierte innerhalb der Frist überhaupt nicht. 9 Tage nach Fristablauf überwies sie einen Betrag, der unterhalb der geforderten Summe lag. Zwischenzeitlich hatte der Geschädigte bereits Klage erhoben.

Das Amtsgericht urteilte, dass die durch die Klageerhebung entstandenen Mehrkosten von der Versicherung zu tragen sind. Die Zwei-Wochen-Frist sei angemessen gewesen. Die Versicherung müsse sich vorhalten lassen, dass sie innerhalb der gesetzten Frist überhaupt nicht reagierte. Sie habe nicht einmal eine Eingangsbestätigung abgesandt. Jedenfalls hätte die Versicherung um Fristverlängerung bitten können. Da sie überhaupt nicht reagiert habe, habe der Geschädigte davon ausgehen müssen, dass er ohne Klage nicht zu seinem Recht komme.


Münster, 15.11.2005

 


Burkard Lensing, Rechtsanwalt

 

 

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