Die Bewerbungsfrist bei der ZVS (jetzt hochschulSTART.de) ist inzwischen abgelaufen. Es ist leider zu erwarten, dass der NC für Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sich noch verschärfen wird. Auch Bewerber mit Noten weit unter 1,9 werden voraussichtlich keinen Studienplatz erhalten.
Umso wichtiger ist es, über alternative Zulassungsstrategien nachzudenken.
Eine der Möglichkeiten ist nach wie vor die Studienplatzklage, die mit großem Erfolg von uns seit über 35 Jahren durchgeführt wird. Hier arbeiten wir seit Jahrzehnten mit einer Gruppe von Rechtsanwälten zusammen, mit denen wir bundesweit unsere Informationen austauschen (Rechtsanwälte gegen Numerus clausus: Kompetenz im Verbund).
In diesem Expertenkreis werden die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Studienplatzklage diskutiert und Strategien zum Erfolg ausgearbeitet. Auch die neuen Probleme des Zugangs zum Master-Studiengang werden angegangen.
Leider ist festzustellen, dass vielen Absolventen eines Bachelor-Studiengangs der Zugang zum Master dadurch versperrt wird, dass überhöhte Anforderungen an die Zulassung zum Master-Studiengang gestellt werden. Uns ist es in mehreren Fällen schon gelungen, diese Zugangshürden zu überwinden und den Mandanten zu einem Master-Studium zu verhelfen.
In den harten Numerus clausus-Fächern Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin empfehlen wir nach wie vor die Studienplatzklagen, auch wenn der Kampf um die Studienplätze in letzter Zeit härter geworden ist.
Im letzten Jahr 2008/09 konnten wir ca. 70 % unserer Mandanten im Fach Medizin zu einem Studienplatz verhelfen, noch höher lag der Prozentsatz im Fach Zahnmedizin. Fast alle unsere Mandanten im Fach Tiermedizin konnten wir an einer der fünf Universitäten unterbringen.
Da eine Studienplatzklage teilweise mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt, beraten wir während dieser Klagen unsere Mandanten im Hinblick auf einen „Quereinstieg“. Sollte die Klage in das 1. Fachsemester erfolglos bleiben, bietet sich danach eine Klage in das höhere Fachsemester an, die in der Vergangenheit immer zu 100 % erfolgreich gewesen ist.
Rechtsanwältin Düsing und Rechtsanwalt Achelpöhler beraten Sie hierzu gern persönlich, auch telefonisch.
Münster, 19.07.2010
Mechtild Düsing, Rechtanwältin,
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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