Rösler-Vorstoß verfassungsrechtlich zweifelhaft

Presseerklärung:
Der Vorstoß von Minister Rösler zur Einführung einer "Landarztquote" ist verfassungsrechtlich zweifelhaft und geht den Problemen der Medizinerausbildung vorbei.

"Abschaffung des Numerus Clausus", wie Minister Rösler es so mutig fordert, das würde bedeuten, jährlich statt 10.000 Studienplätzen in Medizin mindestens 40.000 Studienplätze zur Verfügung zu stellen! Hiervon ist jedoch nirgendwo die Rede und dieses Osterei werden sich die Länder sicherlich nicht ins Nest legen lassen. Was der Minister vorschlägt, ist nur eine andere Verteilung der künstlich knapp gehaltenen Studienplätze: Es sollen auch Bewerber mit schlechteren Noten "Landarzt" werden können. Wer dazu geeignet ist, sollen die Universitäten durch Auswahlgespräche herausfinden. Dabei soll sich dann eine 19 jährige Abiturientin beispielsweise verpflichten, sich später auf Dauer "auf dem Land" niederzulassen ein Konzept, das der Minister von der Bundeswehr abgeguckt hat, wo es aber auch schon nicht funktioniert.

Hinzu kommt, dass ein Auswahlsystem, das einen Bewerber mit einer Abiturnote von 3 einem Bewerber beispielsweise mit der Note von 1 vorzieht, mit Sicherheit verfassungswidrig wäre, da alle wissenschaftlichen Forschungen ergeben haben, dass eine gute Abiturnote immer noch der beste Maßstab für den späteren Studienerfolg ist. Auch eine "Bedarfslenkung" wie sie dem Minister vorschwebt ist mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG jedenfalls nicht vereinbar. Schon in seinem Numerus Clausus Urteil vom 18. Juli 1972, Aktenzeichen 1 BvL 32/70, wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, "daß Beschränkungen bei der Zulassung zur Ausbildung nicht einer Berufslenkung dienen dürfen."

Heuchlerisch ist auch, dass der Minister nun an die Länder appelliert, mehr Studienplätze zur Verfügung zu stellen!

Die Politik von Bund und Ländern besteht seit Jahren gerade darin, Studienplätze in Medizin abzubauen - zwischen 1995 und 2000 in NRW z.B. um 40% in Medizin. Durch die Änderung der Approbationsordnung in den letzten Jahren verringerte die Politik die Zahl weiterhin. Seit 2000 sank die Zahl der Plätze um 700 während die Zahl der Studienbewerber um fast 20.000 zugenommen hat (WS 2000/01 19.871 und WS 09/10 37.337 Bewerber!).

Durch die Einklagung von Studienplätzen, ein Spezialgebiet der Rechtsanwälte Düsing und Achelpöhler, werden jährlich noch zusätzlich 600 bis 900 Studienplätze, die die Universitäten verschwiegen haben, aufgedeckt - ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wer das Recht auf Bildung und auf ärztliche Versorgung ernst nimmt kommt nicht um die Einsicht herum: wer mehr Ärzte will, muss mehr Studienplätze schaffen!


Münster, 07.04.2010

 


Mechtild Düsing, Rechtanwältin,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

 

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