Auf die Beschwerde einiger in Numerus clausus-Sachen seit Jahren engagierter Anwälte, zu denen auch wir gehören, hat der Verwaltungsgerichtshof München die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts München aufgehoben und eine große Anzahl zusätzlicher Studienplätze im Fach Humanmedizin unter den Antragstellern zur Verlosung gebracht.
Auffallend dabei ist, dass der Verwaltungsgerichtshof unterschieden hat zwischen denjenigen Antragstellern, die durch ihre Anwälte ausreichende Beschwerdegründe vorgetragen haben und solchen, die dies nicht getan haben. Auffällig ist weiterhin, dass viele Anwälte, die sich als „Spezialisten“ in Numerus clausus-Verfahren bezeichnen, überhaupt kein Beschwerdeverfahren eingereicht hatten und daher an der Verlosung der zusätzlichen Studienplätze nicht beteiligt waren. Einige dieser „Spezialisten“ nahmen mit ihren Mandanten zwar an der Verlosung eines Teils der Studienplätze teil, nicht jedoch an der Verlosung aller Studienplätze.
Am Ergebnis dieses Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof München zeigt sich wieder, wie Erfolg versprechend gut begründete Beschwerdeverfahren sind. Allerdings ist es nicht so einfach, ausreichende Beschwerdegründe vorzutragen, sodass viele Anwälte an dieser Aufgabe scheitern.
Unsere Mandanten, die wir im Beschwerdeverfahren gegenüber der Universität München vertreten haben, konnten alle an den beiden angeordneten Losverfahren teilnehmen, sodass wir hierdurch unsere Erfolgsquote im Wintersemester 2008/09 noch einmal anheben konnten.
Viele Leute fragen sich, wie es denn möglich sein kann, dass immer noch Studienplätze über die Verwaltungsgerichte vergeben werden (dies nun schon seit mehr als 35 Jahren!). Rechtsanwältin Düsing in unserer Kanzlei, die seit 35 Jahren solche Studienplatzklagen vertritt, sagt hierzu Folgendes:
„Die Universitäten sind keine statischen Gebilde, sondern im ständigen Wandel begriffen. Aus diesem Grunde ändern sich die Kapazitätsberechnungen der Universitäten fortlaufend und haben versierte Anwälte immer wieder die Möglichkeit, diese Kapazitätsberechnungen anzugreifen.“
Münster, 10.09.2009
Mechtild Düsing, Rechtanwältin,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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