Kosten eines Hochschulstudiums als Werbungskosten absetzbar

Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 20.07.2006 VI R 2605 entschieden, dass Aufwendungen für ein Studium an einer Universität nach dem Abitur als Werbungskosten anzuerkennen sind. Erzielt der Steuerpflichtige (bzw. der Student) noch keine Einnahmen, können vorab entstandene Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Einkommenssteuergesetz vorliegen.

Dieses Urteil wird in Zukunft von besonderer Relevanz sein, da die Universitäten nun überall auch Studiengebühren von ca. 500,00 € pro Semester einführen.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob nicht auch die Kosten einer Studienplatzklage insofern als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Einkommenssteuergesetz anzusehen sind. Das Urteil des Bundesfinanzhofs lässt einen solchen Schluss durchaus zu.


Münster, 07.12.2006

 


Wilhelm Achelpöhler / Mechtild Düsing, Rechtsanwälte

 

 

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