Wie erwartet hat der Europäische Gerichtshof Österreich verurteilt, deutsche Studienbewerber mit österreichischen Studienbewerbern gleich zu behandeln.
Wir hatten in der Vergangenheit unseren Mandanten immer geraten, sich auch in Österreich zu bewerben und sich dort nicht "abwimmeln zu lassen".
Soweit gegen Ablehnungsbescheide Rechtsmittel eingelegt wurden, müssten die entsprechenden Studienbewerber jetzt eigentlich von den österreichischen Universitäten zugelassen werden. Es empfiehlt sich, direkt nach Österreich zu fahren und dort auf Zulassung zu bestehen!
Wir haben auch einen Musterprozess vor dem Österreichischen Verwaltungsgerichtshof in Wien gegen die Universität Wien anhängig. Wir rechnen in Kürze dort ebenfalls mit einer Entscheidung.
Münster, 01.07.2005
Wilhelm Achelpöhler / Mechtild Düsing, Rechtsanwälte
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