Viele Fachhochschulen in der Bundesrepublik haben die Wartezeit von Studienbewerbern falsch berechnet, weil sie bei Studienbewerbern mit Fachhochschulreife die Wartezeit erst ab Beendigung der Ausbildung berechnet haben und nicht bereits ab dem Abschluss des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Dadurch sind in vielen Fällen vier bis sechs Semester Wartezeit zu wenig berechnet worden! Vielen Studienbewerbern sind Ablehnungsbescheide durch die Fachhochschulen zugesandt worden, die bei richtiger Berechnung der Wartezeit nicht hätten erfolgen dürfen.
Die richtige Berechnung der Wartezeit ergibt sich aus der Vergabeverordnung, wonach auf das Zeugnis über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife abzustellen ist.
Falls die Fachhochschulen bei der Berechnung der Wartezeit auf die Beendigung der Ausbildung abstellen, so ist dies fehlerhaft und kann mit Rechtsmitteln angefochten werden.
Münster, 01.03.2005
Wilhelm Achelpöhler / Mechtild Düsing, Rechtsanwälte
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