Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna sind nicht nur bei der Schwerbehinderung an sich berücksichtigen, sondern auch bei den Merkzeichen, wenn sie zu einer Einbuße der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führt.
Dass hat das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 15.04.2010 unter dem Aktenzeichen L 13 SB 82/08 im Falle eines unter Adipositas permagna leidenden Klägers entschieden. Dieser war aufgrund der Adipositas permagna nicht mehr in der Lage, ortsübliche Wegstrecken zurückzulegen. Die bei ihm vorliegenden gesundheitlichen Störungen, welche die unteren Gliedmaßen betreffen, wurden durch die Adipositas permagna soweit verstärkt, dass es ihm nicht möglich war, eine Strecke von etwa 2 km in etwa einer halben Stunde zurückzulegen. Das Merkzeichen aG wurde daher zuerkannt.
Münster, 16.11.2011
Kathrin Ollech, Rechtsanwältin
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