Seminare und Schulungen für Betriebsräte 2013

 

1. Die nachstehend aufgeführten sechs Tagesveranstaltungen wenden sich sowohl an „alte” als auch an „neue” Betriebsräte: In ihnen werden wichtige Fragen aus der Betriebsratspraxis vorgetragen und erörtert. Eine besondere Bedeutung kommt dem Erfahrungsaustausch zu.


2. Betriebliche Schulungen
Bei Bedarf können auch kurzfristig ein- oder mehrtägige Schulungen für einzelne Betriebsratsgremien zu aktuellen betrieblichen Fragen und Problemen organisiert und betriebsnah durchgeführt werden: In solchen Veranstaltungen steht man nicht unter dem Druck der zu bewältigenden Alltagsarbeit in einer Betriebsratssitzung. Es besteht die Möglichkeit, wichtige Fragen in Ruhe und vertieft anzugehen, um mit dem gesamten Betriebsrat Lösungsstrategien zu entwickeln.


3. Für die Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte werden wir ein weiteres Tagesseminar zum Schwerbehindertenrecht anbieten und dazu rechtzeitig einladen.


4. Die Seminare nach § 37 Abs. 6 BetrVG werden ortsnah und eintägig durchgeführt, um möglichst vielen Betriebsräten die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.

 

1. Der Betriebsrat als Interessenvertreter einzelner Arbeitnehmer

 

Termin: 16.05.2013

 

2. Betriebsrat und Eingruppierung

 

Termin: 20.06.2013

 

3. Ausgewählte Fragen der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) - Seminar I -

 

Termin: 19.09.2013

 

4. Ausgewählte Fragen der Informationsbeschaffung und der Informationsverwertung durch den Betriebsrat

 

Termin: 17.10.2013

 

5. Ausgewählte Fragen der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) - Seminar II -

 

Termin: 21.11.2013

 

6. Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und anderer Gerichte zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen sowie zu tarifrechtlichen und individualrechtlichen Fragen, die Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit haben

 

Termin: 19.12.2013

 

ANMERKUNGEN ZU DEN SEMINAREN

DIE KOSTENTRAGUNG

Es handelt sich um Seminare, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Daher trägt der Arbeitgeber für die Teilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die Kosten. Die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder bedarf eines ordnungsgemäßen Beschlusses, der vom Betriebsrat in einer Betriebsratssitzung gefasst werden muss.

DIE TEILNEHMER

Die Seminare wenden sich an neue Betriebsratsmitglieder ebenso wie an solche, die ihr Amt bereits länger ausüben:
Bei Seminaren, die sich eng auf bestimmte Themen beziehen, bedarf es keiner Unterscheidung zwischen „Anfängern” und „Fortgeschrittenen”. Ebenso ist der Erfahrungsaustausch ein wichtiger Aspekt der Schulungsarbeit.

Die Zahl der Teilnehmer soll 15 nicht überschreiten. Eine weitere Intensivierung wird erreicht, wenn die Betriebsräte durch Beschluss möglichst mehrere Mitglieder zum Seminar entsenden. Dies vereinfacht die praktische Umsetzung gewonnener Erkenntnisse.

BETRIEBSBEZOGENE SEMINARE

Auf Wunsch können auch Seminare zu interessierenden Themen für ein Betriebsratsgremium - ggf. im Betrieb - durchgeführt werden. Betriebsbezogene Seminare unterstützen die Betriebsratsarbeit in besonderer Weise, da alle Betriebsratsmitglieder einbezogen sind.

DAS SCHULUNGSZIEL

Betriebsräte sollen befähigt werden, in ihrem Betrieb gestaltend mitzuwirken - obwohl manchmal mehr als bloße Verhinderung des Schlimmeren kaum möglich ist. Wichtig ist neben der Wissensvermittlung vor allem die Unterstützung der praktischen Betriebsratsarbeit. Selbstverständlich beziehen alle Schulungen die jeweils aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ein.

Nicht „viel wissen” und „wenig umsetzen”, sondern praxisbezogenes Wissen wird angestrebt.

DIE REFERENTEN

Die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung leisten Herr Rechtsanwalt Dietrich Manstetten (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Herr Rechtsanwalt Klaus Kettner (Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht), Frau Rechtsanwältin Veronica Bundschuh (Fachanwältin für Arbeitsrecht) und Prof. Dr. Axel Stein. An jedem Seminar wird ein erfahrenes Betriebsratsmitglied unterstützend teil nehmen.

ORT DER SEMINARE

Die Seminare finden im Seminarraum der Anwaltskanzlei Meisterernst, Düsing, Manstetten, Wolbecker Str. 16a, 48155 Münster, statt. Sie beginnen jeweils um 9.00 Uhr.

DIE GEBÜHREN

In der erhobenen Gebühr von 250,- € zuzüglich Mehrwertsteuer je Teilnehmer sind Verpflegung und Teilnehmerunterlagen bereits eingeschlossen. Die Rechnung (sowie eine Teilnahmebestätigung) erhält der Betriebsrat nach dem Seminar mit der Bitte um Weiterleitung an den Arbeitgeber.

Bei Anmeldung ohne Nennung eines/einer Ersatzteilnehmers/-teilnehmerin gilt folgendes:

Bei Abmeldung ab dem 14. Tag vor Seminarbeginn wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig.


ANWALTSSOZIETÄT
MEISTERERNST, DÜSING, MANSTETTEN
RECHTSANWÄLTE, FACHANWÄLTE UND NOTARIN
WOLBECKER STR. 16A, 48155 MÜNSTER


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Iris Kock:
Telefon (0251) 52091-16
Fax (0251) 52091-52
E-Mail: manstetten@meisterernst.de
www.meisterernst.de

Ein Anmeldeformular für die Seminare finden Sie hier.

 

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