Bereits im November vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Münster zu Gunsten von drei Studenten im Eilverfahren entschieden, dass diese zum Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Münster zuzulassen sind (vergleiche Artikel vom 17.11.2010).
Gerügt wurde die Ausgestaltung des Zugangs- und Zulassungsverfahrens, die nach Ansicht des Gerichts gegen das Hochschulgesetz verstieß. Die Universität wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen, legte Beschwerde ein und verteidigte das von ihr durchgeführte Auswahlverfahren. Ein „bunter Strauß“ an Auswahlkriterien sollte die Spreu der Bewerber vom Weizen trennen. Doch bis zum Schluss blieb die Auswahl in einigen Bereichen undurchsichtig. Nun liegt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW vor: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Im Beschluss vom 26.01.2011 führen die Richter in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht Münster aus, das Hochschulgesetz sei dahingehend auszulegen, dass für die Ausgestaltung des Zugangsverfahrens ausschließlich an den ersten berufsqualifizierenden Abschluss anzuknüpfen und ein Rückgriff auf andere Kriterien unzulässig sei. Der erste berufsqualifizierende Abschluss sei - trotz der Vielzahl unterschiedlicher Fachprofile von Bachelorstudiengängen – ein geeignetes Zugangskriterium für den Masterstudiengang.
Der Senat äußerte noch weitere Bedenken sowohl gegen das Verfahren als auch gegen die von der Universität bestimmten Auswahlkriterien wie Abiturnote und Motivationsschreiben. Für die von unserer Kanzlei vertretenen Studenten bedeutet dies, dass es bei der durch das Verwaltungsgericht beschlossenen vorläufigen Zulassung zum Masterstudium bleibt. Abzuwarten ist allerdings noch der Ausgang des Hauptsachverfahrens: Erst dann erhält der Student einen endgültigen Studienplatz.
Diese Entscheidung kann auch für andere Studiengänge wegweisend sein. Bewerber, deren Anträge auf Zulassung zum Masterstudium von den Universitäten abgelehnt werden, sollten diese Entscheidungen jedenfalls nicht ungeprüft hinnehmen.
Münster, 03.02.2011
Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Hier können Sie ein Vollmachtsformular
herunterladen.
Bitte ausfüllen und per Post oder Fax (0251-5209152) an uns senden.
Aktuelle Broschüren
zu einzelnen Rechtsgebieten als PDF zum Herunterladen.