Welches Licht leuchtet uns (noch!) aus Amerika - Bericht über die amerikanischen Anwältinnen beim ABA-Kongress

Die American Bar Association (ABA) ist eine Anwalts- und Juristenvereinigung von ca. 600.000 Mitgliedern in USA. Der jährliche Kongress im August fand dieses Jahr in New York statt und hatte 11.000 Teilnehmer – weit überwiegend Anwälte und Anwältinnen, denen während des Kongresses auch Fortbildungsveranstaltungen in großer Zahl angeboten wurden.

Die Anwältinnen zeigten in diesem Jahr besondere Präsenz, weil sie das 20-jährige Bestehen der Commission on Women feiern konnten – einer direkt dem Vorstand des ABA angegliederten Abteilung, der 13 ehrenamtliche Personen angehören und eine Anzahl von hauptamtlichen Mitgliedern. Die Commission on Women wurde 1987 gegründet, um die Gleichstellung von Frauen innerhalb der juristischen Berufe vorwärts zu bringen. Erste Präsidentin der Commission on Women war 1987 Hillary Clinton. Es war daher ein kleiner Wehrmutstropfen für die Jubiläumsfeier, dass Hillary Clinton die Vorwahlen gegenüber Obama verloren hatte.

Der 1. Tag des ABA-Kongresses fand unter dem Motto „Day of Equality“ statt und bot zahlreiche Veranstaltungen zu Gleichstellungsthemen wie „Frauen in Führungspositionen“, „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ sowie zu Karrieremöglichkeiten von Frauen in verschiedenen juristischen Berufen und der Industrie an.

Der „Day of Equality“ wurde unterbrochen durch ein Luncheon zum Thema „Gender Diversity: Not Just a Woman’s Issue“. Bei diesem Mittagessen, an dem ca. 400 Personen teilnahmen, waren als Redner führende männliche Mitglieder des ABA eingeladen. Diese diskutierten auf dem Podium sitzend während des Essens über die Frage, was Männer dazu beitragen könnten, Frauen in juristischen Berufen zu unterstützen und sie insbesondere auch in den Anwaltskanzleien zu halten.

Es war schon recht nett anzusehen, wie sich das Publikum (natürlich überwiegend Frauen) dem Nachtisch und dem Kaffee widmete, während die Männer über die Gender-Fragen diskutierten. Wie die Vorsitzende der Commission on Women, Pamela Roberts, zu Beginn des Essens in ihrer kurzen Ansprache richtig bemerkte, sollte es ja nicht nur ein Ziel von Frauen, sondern auch ein solches von Männern sein, die Gleichberechtigung im Beruf herzustellen.

Bei einer am 2. Tag des Kongresses um 7.00 Uhr morgens bereits überfüllten Veranstaltung zum Thema „Project for Attorney Rentention“ ging es darum, wie Frauen in den Anwaltskanzleien gehalten werden können. Es ist nämlich für die großen Rechtsanwaltskanzleien ein Problem, dass spätestens nach fünf Jahren Beschäftigung 80 % der angestellten Anwältinnen wieder gekündigt haben. Da die Ausbildung junger Anwältinnen nach Schätzungen in den USA die Anwaltsfirma ca. 200.000 $ kostet, ist dieser Verlust enorm. Es wird daher gezwungener Maßen jetzt darüber nachgedacht, wie junge Anwältinnen in den Kanzleien besser gefördert werden können. Ein Thema dazu ist natürlich work-life-balance.

Enttäuschend war jedoch, dass es letztlich nur um die Frage ging, wie Part-Time-Modelle angeboten werden können. Aber Vorsicht: Part-Time fängt in USA bereits bei 50 Stunden in der Woche an. Die durchschnittliche Anwältin in größeren Anwaltskanzleien arbeitet 2.200 abrechenbare Stunden im Jahr, was bedeutet, dass die Anwältin 12 Stunden am Tag von montags bis freitags zuzüglich 7 Stunden am Wochenende anwesend sein muss. Dann wundert es nicht, dass Anwältinnen nach kurzer Zeit solche Anwaltskanzleien wieder verlassen müssen. Offenbar nehmen in USA jedoch zurzeit Antidiskriminierungsklagen zu, die darauf beruhen, dass dem jeweiligen Arbeitgeber vorgeworfen wird, er diskriminiere Personen mit „Familienverantwortung“. Amerikanische Unternehmensberater haben daher nun die Empfehlung parat, dass jeder Arbeitgeber Teilzeitprogramme bereit halten müsse, die gewährleisteten, dass ein Anwalt/eine Anwältin trotz Teilzeitarbeit in eine Partnerschaft hineinwachsen könne. Auch in USA wird leider nicht darüber diskutiert, wie sinnvoll es ist, von den Anwälten und Anwältinnen einen 12-Stundentag an Arbeitsleistung zu fordern.

Amerikanische Anwaltskongresse werden jeden Mittag durch kostenpflichtige Mittagessen unterbrochen, bei denen in der Regel Preise verliehen werden. So gab es in diesem Jahr ein „Rule of Law Luncheon“, bei dem die pakistanische Richterschaft und Anwaltschaft geehrt wurde sowie ein Luncheon mit der Verleihung des Pro Bono Publico Award für gemeinnützige Projekte von Einzelpersonen oder Kanzleien.

Die großartigste Veranstaltung dieser Art ist jedoch jedes Jahr das Margaret Brent Awards Luncheon. An diesem Mittagessen nehmen regelmäßig mindestens 1.500 Personen teil. Es werden Preise an Frauen verliehen, die in verschiedenen juristischen Berufen erfolgreich waren und anderen Juristinnen als Vorbild dienen können. Die Veranstaltung wird mit großem Aufwand durchgeführt. Die Begrüßung erfolgt durch die Vorsitzende der Commission on Women. Anschließend kommen dann die Ansprachen des jeweiligen amtierenden ABA-Präsidenten sowie des zukünftigen ABA-Präsidenten (William Neukom und H. Thomas Wels).

Dann werden über die Videos Preisträgerinnen vorgeführt. Diese Videos stellen in Kurzform Leben und Karriere der jeweiligen Preisträgerinnen und ihre besonderen Verdienste vor. Die Videos sind professionell gemacht und sehr unterhaltsam. Ausgezeichnet wurden dieses Mal sechs Frauen mit sehr unterschiedlichen Karrieren. An diesen sechs Frauen zeigte sich einmal wieder, wie durchlässig das berufliche System in den USA ist. Viele der Frauen wechselten öfters von Anwaltsbüros zur Tätigkeit als Richterin oder zu einer Anstellung in staatlichen Organisationen.

Besonders beeindruckend war die Karriere von Prof. Roberta Karmel, der es zunächst in 1962 nicht gelang – trotz bester Zeugnisse – eine Anstellung in einer Anwaltsfirma zu bekommen. Sie nahm ihre erste Stelle bei der United States Securities und Exchange Commission (SEC) an. Hier machte sie schnell Karriere und wechselte dann zu einer Wallstreet-Anwaltsfirma. Hier wurde sie schon vor ihrem 35. Lebensjahr Partner, die erste Partnerin in dieser Anwaltsfirma. Sie nahm es dann dort in die Hand, ein Training für Anwältinnen in ihrer Firma aufzubauen. Sie leitete schließlich eine Multimillion Dollar Wallstreet-Praxis. 1977 berief sie Präsident Carter in die Leitung des SEC. In den 80er Jahren wurde sie als erste Frau Mitglied des Vorstands der New York Stock Exchange (der New Yorker Börse). Letztlich nahm sie dann noch eine Stelle an der Brooklyn Law School an und lehrt auch an der Universität von Washington. Bei all dem hatte sie sogar 4 Kinder! Dies nur als Beispiel für eine der ausgezeichneten Frauen.

Wie es in USA selbstverständlich ist, stammen die Preisträgerinnen immer aus unterschiedlichen Ethnien, sind also „bunt gemischt“ und bieten ein spannendes weibliches Spektrum der amerikanischen Gesellschaft.

Der ABA ist es mit dieser Veranstaltung gelungen, den Frauen im Anwaltsberuf das angemessene Gewicht zu verleihen. Für alle Teilnehmer – insbesondere jedoch für die Frauen – ist es einfach ein wunderbares Erlebnis, die Filme über die Lebensläufe der Preisträgerinnen zu sehen, ihre teils witzigen, teils gefühlvollen, teils kritischen – aber immer anrührenden – Dankesreden zu hören und mit ihren Freunden und Familien in stürmischem Applaus auszubrechen.


Der Leuchtturm des Margarete Brent Awards sollte im DAV das Licht eines Anwältinnenpreises entzünden!


Münster, 20.11.2008

 


Mechtild Düsing, Rechtsanwältin und Notarin,
Fachanwältin für Erbrecht und Verwaltungsrecht

 

 

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