Die Hofabgabeklausel im landwirtschaftlichen Rentenrecht ist umstritten.
Viele Bauern halten den Zwang zur Hofabgabe nicht mehr für zeitgemäß,
denn 65 % aller Flächen sind heute verpachtet. Das Landwirtschaftliche
Wochenblatt Westfalen-Lippe berichtete am 04.02.2010: "Auf immer mehr Höfen
fehle ein Nachfolger, die Landwirte wollten keine Scheinverträge mit ihren auswärts
wohnenden oder minderjährigen Kindern abschließen. „Wir fordern doch nur das,
was andere Versicherte in der Rentenversicherung auch bekommen..."
Tatsächlich erscheint es zweifelhaft, inwieweit die bisherigen Regelungen zur Hofabgabe
verfassungsrechtlich Bestand haben können.
So fehlt jede Härteklausel, die die Rentengewährung vorsieht, wenn noch kein Nachfolger
gefunden werden kann. Auch ist zweifelhaft, ob die Rente verweigert werden kann, nur
weil die Ehegattin „zu jung“ ist und deshalb eine Übergabe an sie keine Hofabgabe ist –
und keine Rente gezahlt wird.
Deshalb haben sich jetzt zahlreiche Landwirte entschlossen, ihre Rechte juristisch
geltend zu machen. Da es „Musterverfahren“ im deutschen Recht so nicht gibt, gilt:
Wer seine Rechte wahren will, muss einen Rentenantrag stellen. Wenn dieser Rentenantrag
dann abgelehnt wird, muss Widerspruch eingelegt werden und später Klage vor dem
Sozialgericht erhoben werden.
Wer keine Rente beantragt, kann später keine Nachzahlung der Rente verlangen,
sollte die Verfassungswidrigkeit einzelner Klauseln festgestellt werden.
Auch diejenigen, die in der Vergangenheit eine Rente beantragt haben und die Rente
wegen fehlender Hofabgabe abgelehnt worden ist, können eine Überprüfung der
Rentenablehnung beantragen.
Dazu benötigen wir den Ablehnungsbescheid sowie eine Vollmacht.
Siehe hierzu auch: Presseartikel zum Thema "Hofabgabe"
Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht
Mechtild Düsing, Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Verwaltungs- und Erbrecht
Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Hier können Sie ein Vollmachtsformular
herunterladen.
Bitte ausfüllen und per Post oder Fax (0251-5209152) an uns senden.
Informationen zum Thema
landwirtschaftliche Alterskasse und Hofabgabeklausel
Presse zur Hofabgabeklausel
Aktuelle Broschüren
zu einzelnen Rechtsgebieten als PDF zum Herunterladen.