Dem Besucher eines Pferdehofes, welcher Pferde mit umliegenden Heu füttert, kann Schadensersatz drohen. Erleiden die Pferde infolge der Fütterung eine Kolik und müssen einschläfert werden, muss der Besucher den Schaden tragen. Dies gilt selbst dann, wenn er als Unkundiger nicht wusste, dass Pferde nicht mit ungelagertem Heu gefüttert werden dürfen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.01.2008 - 12 U 73/07 -).
Der Beklagte wollte auf einem Reiterhof seine Schwester abholen. Um die Wartezeit zu überbrücken, sah er sich in den Stallungen um. Im Innenhof lagen einige Ballen Heu. Davon nahm der Beklagte etwas und verfütterte es an drei Pferde. Die Pferde hatten am nächsten Tag Koliken. Eine trächtige Stute musste aufgrund der Kolik eingeschläfert werden. Der Pferdewirt verlangte rund 8.000,00 € Schadensersatz für die Stute.
Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Füttern der Pferde mit frischem Heu sei ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum des Hofbetreibers. Schon ein oder zwei Hand voll nicht abgelagerten Heus reichten aus, um bei einem Pferd eine Kolik auszulösen. Dies habe der Stallbesucher zwar nicht wissen müssen. Er habe aber fahrlässig gehandelt. Ihm hätte klar sein müssen, dass er über keinerlei Kenntnisse hinsichtlich des Nahrungsverhaltens von Pferden verfüge und sei allein deshalb gehalten gewesen, jegliche Fütterung zu unterlassen. Zudem hätte er erkennen können und müssen, dass eine ungeregelte Zufütterung eine Gesundheitsgefahr für die Tiere darstellen könnte.
Münster, 11.06.2008
Burkard Lensing, LL.M., Rechtanwalt,
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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