Nach mir die Sintflut?

Auch Fachleute staunen immer wieder, in welchem Ausmaß Menschen den Gedanken an den eigenen Tod verdrängen. Während das Vermögen gegen Unglücksfälle zu Lebzeiten durch Haftpflicht-, Feuer-, Kranken- und Rentenversicherungen abgesichert wird, ist der eigene Tod offenbar ein Tabu-Thema. Dies muß verwundern, da das eigene Vermögen schließlich durch harte Arbeit erworben wurde, so daß der Wunsch vorhanden sein sollte, es über den eigenen Tod hinaus zu erhalten.

Zudem sollte jedem daran gelegen sein, den Frieden in der eigenen Familie über den Tod hinaus zu wahren und unnötige Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Diese führen nämlich regelmäßig zu einer dauerhaften Zerrüttung der Familienverhältnisse und sind darüber hinaus auch teuer, so daß sie oft zu einer erheblichen Verminderung der Erbmasse führen. Schließlich sollte jeder nicht nur zu Lebzeiten das Ziel verfolgen, sein Vermögen nur mit soviel Steuern - also auch Erbschaftssteuern - zu belasten, wie es unbedingt notwendig ist.

Zunächst sollte versucht werden, bereits zu Lebzeiten die Vermögensnachfolge mit den in Betracht kommenden Personen zu besprechen und ggf. schon durchzuführen oder vorzubereiten. Sollte dies nicht möglich oder sinnvoll sein, muß eine Regelung über ein Testament herbeigeführt werden. Dabei ist jedoch besondere Sorgfalt erforderlich. Ein großer Teil der ohne juristische Beratung angefertigten Testamente sind nämlich aus Unkenntnis entweder unwirksam, unvollständig oder nutzen einfach nicht Möglichkeiten die unsere Rechtsordnung zur Verfügung stellt (z.B. Einräumung von Vermächtnissen, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung), um die eigenen Vermögensverhältnisse über den Tod hinaus zu regeln.

Eine umfassende juristische Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt stellt sicher, daß gerechte Lösungen für die Vermögensnachfolge gefunden und der eigene Wille juristisch richtig formuliert wird. Die Kosten hierfür betragen nur den Bruchteil der sonst drohenden Kosten von Erbstreitigkeiten. Lassen Sie sich daher beraten.


 


Dr. Frank Schulze, Rechtsanwalt

 

 

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