Warum notarielles Testament?

Der Erblasser erklärt entweder mündlich oder durch Übergabe eines Schriftstücks seinen letzten Willen. Die Erklärung wird nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes niedergeschrieben bzw. beurkundet.


 


Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar

 

 

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