Erbschaftsteuergesetz wird wieder geändert

Durch den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz) hat die Bundesregierung Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes mit Wirkung zum 01.01.2010 eingeleitet. Unter anderem sollen
die Erbschaft- und Schenkungsteuersätze der Erbschaftsteuerklasse II nach § 19 I
ErbStG von derzeit 30 % bzw. 50 % auf eine Spanne von 15 % bis 43 % reduziert
werden. Die erste Lesung im Bundestag erfolgte am 12.11.2009. Der Bundesrat soll am 18.12.2009 zustimmen.


Münster, 16.12.2009

 


Mechtild Düsing, Rechtanwältin und Notarin,
Fachanwältin für Verwaltungs- und Erbrecht

 

 

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