Rechtsanwältin und Notarin Mechtild Düsing wurde als Sachverständige im Landtag NRW angehört

Der Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation hat beschlossen zu dem Thema "Geteilte Macht - Geschlechterausgewogenheit in den Aufsichtsgremien signifikant stärken!" (ein Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/472) eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Zu dieser öffentlichen Anhörung ist Rechtsanwältin Düsing als Sachverständige am 21.01.2011 im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen zusammen mit anderen Sachverständigen angehört worden.

Rechtsanwältin Düsing hat in dieser Sachverständigenanhörung die Auffassung vertreten, dass es ohne eine gesetzliche Quote für Vorstände und Aufsichtsräte keine signifikante Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in diesen Gremien geben wird. Sie hat ausgeführt, dass - wenn man sich auf die bisherigen minimalen Fortschritte in den letzten zehn Jahren bezieht - eine Repräsentanz von Frauen in Höhe von 40 % allenfalls und frühestens in 30 Jahren zu erwarten ist.

Sie hat daher dem Ausschuss empfohlen, sich für eine Geschlechterquote in Vorständen und Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen von 40 % einzusetzen.

Sie blieb bei der Anhörung nicht die einzige, die eine gesetzliche Quote empfahl. Von den acht Sachverständigen, die gehört wurden, haben sich letztlich fünf für die Einführung einer gesetzlichen Quote ausgesprochen.

Frau Dr. Daniela Bankier von der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit der Europäischen Kommission Brüssel führte aus, dass es nach Berechnungen der Europäischen Kommission sogar 50 Jahre dauern würde, - das bisherige Tempo unterstellt - bis eine 40 %-Quote von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten erreicht wäre.


Münster, 26.01.2010

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin und Notarin

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