Wann kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen?

In § 630 BGB ist nur geregelt, daß der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen kann. Häufig möchte er aber auch während des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwischenzeugnis haben. Eine gesetzliche Regelung in sehr allgemein gehaltener Form enthält lediglich § 61 Abs. 2 BAT. Dort heißt es, der Angestellte sei berechtigt, aus triftigen Gründen auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu verlangen. Dieser Grundsatz gilt auch für alle anderen Arbeitsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits in einer früheren Entscheidung vom 21.01.1993 - 6 AZ R 171/92 -, abgedruckt in "Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht" 1993, S. 1031, bestimmte Kriterien aufgestellt, nachdem der Arbeitgeber verpflichtet sein kann, ein Zwischenzeugnis auszustellen. Der häufigste Fall ist sicherlich der, daß sich der Arbeitnehmer um eine neue Stelle bewirbt. Eine Anspruch soll allerdings auch dann bestehen,

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