Landwirte, die mit ihren Schleppern die Zufahrten der Molkereien versperrt
haben, müssen mit einer Strafanzeige wegen Nötigung rechnen. Kein Grund
zur Panik, sagen die Anwälte Mechtild Düsing und Wilhelm Achelpöhler.
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Münster, 08.10.2008
Mechtild Düsing, Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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