Blockade nicht gleich Nötigung

Landwirte, die mit ihren Schleppern die Zufahrten der Molkereien versperrt
haben, müssen mit einer Strafanzeige wegen Nötigung rechnen. Kein Grund
zur Panik, sagen die Anwälte Mechtild Düsing und Wilhelm Achelpöhler.
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Münster, 08.10.2008

 


Mechtild Düsing, Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

 

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

 

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